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Erarbeitung Schutzkonzept Kindergarten Ritterwiesen

 

In unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag und im Leitbild einer kirchlichen Einrichtung geht es um das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung. Hierbei sind wir kontinuierlich bemüht unser Qualitätskonzept zu überarbeiten.

 

Wir überarbeiteten folgende Punkte:

-        Grenzen und Grenzüberschreitungen

-        Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII

-        Bild vom Kind und pädagogische Grundhaltung

-        Partizipation von Kindern

-        Kommunikations- und Beschwerdemanagement für Kinder

-        Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern

-        Kommunikations- und Beschwerdemanagement für Eltern

-        Aussicht auf die Erweiterung unserer Konzeption zum Thema „sexualpädagogischen Konzept als Gesundheitskonzept“ mit Fortbildung und Elternabend

 

Die Ziele vom Schutzkonzept, zeigen die Qualitätsmerkmale der Einrichtung

-        Ist eine Selbstverständlichkeit

-        Bietet Schutz

-        Macht sichtbar, hier werden Kinder geschützt

-        Macht kompetent, Kindern helfen zu können

-        Weniger Risiken à mehr Schutz

-        Nicht alle Risiken können vermieden werden, jedoch werden sie durch ein Schutzkonzept verringert

-        Kompetenzort sein à macht Kinder, Eltern & Mitarbeiter kompetent

-        Schützt alle Mitarbeiter der Einrichtung

-        Schafft kurze Wege zur Klärung

-        Ist ein Interventionsplan für ALLE Beteiligten: Was habe ich wann und wie zu tun?

 

Grenzen und Grenzüberschreitungen

 Grenzüberschreitungen geschehen zwischen:

Kinder <->Kinder

Kinder <-> Erwachsene 

Erwachsene <-> Erwachsene

 

Bei unbeabsichtigten Grenzüberschreitungen handelt es sich um Grenzüberschreitungen die ohne Absicht geschehen. Die Verhaltensweise überschreitet die persönliche Grenze des Gegenübers, ohne dass sich die handelnde Person dessen bewusst ist. So zum Beispiel kann streicheln über den Kopf oder unbeabsichtigte laute Ansprache einer Fachkraft vom Kind als Grenzüberschreitung empfunden werden. Unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen lassen sich im Alltag einer Kindertageseinrichtung nicht vermeiden. Jeder Mensch, sei es Kind oder Erwachsener, hat seine eigenen Grenzen und diese sind unterschiedlich gesetzt und jeder empfindet anders.

Übergriffe sind im Unterschied dazu, keine Zufälligen oder unbeabsichtigten Handlungen oder Äußerungen. Die Übergriffige Person missachtet hierbei bewusst die Grenzen des Gegenübers. Es kommt zum Übergriff, wenn die Person sich zum Nachteil des Kindes über den Widerstand des anvertrauten Kindes hinwegsetzt.

Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt können Körperverletzungen, sexuelle Nötigung oder Missbrauch sein. Zum Beispiel ein Kind beißt die Fachkraft, die Fachkraft beißt zurück, Kind schlagen, treten oder einsperren.

 

Vorbeugende Maßnahmen um Grenzüberschreitungen in unserer Einrichtung zu verhindern sind zum Beispiel:

-        Grenzen deutlich machen und Aufzeigen

-        Klare Verhaltensregeln die Grenzen des anderen einzuhalten und zu respektieren

-        Reflektionen in Team und in Supervisionen

-        Sichere Handlungsleitlinien schaffen

-        Kollegiale Beobachtungen und Beratung im Team um eventuell auf Verhaltensweisen aufmerksam zu machen

-        Fallbesprechungen, Dokumentationen und Fortbildungen

-        Klare Abläufe schaffen

-        Sensibles Vorgehen

 

Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII

Diesen gesetzlichen Auftrag nehmen wir sehr ernst. Darum haben wir uns in einer mehrtägigen Fortbildung zum Thema Kinderschutz, inhaltlich und emotional auf eventuelle Geschehnisse vorbereitet.

Wir haben verbindliche Schritte entwickelt und festgehalten, damit wir in einer solch schwierigen Situation angemessen handeln können.

Tägliche Achtsamkeit, die die das Wohl des Kindes im Auge hat, sowie die Reflexion im Team, hilft als erstes, eine evtl. Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen. Festgeschriebene

Handlungsabläufe bewirken eine schnelle und professionelle Hilfe.

Es gibt 4 Formen von Kindeswohlgefährdung

1.     Vernachlässigung

-        Keine oder nicht ausreichende Pflege,- Versorgungs- Unterstützungs- und Förderleistungen

2.     Körperliche Misshandlung

-        Anwendung von körperlicher Gewalt/ Zwang

3.     Psychische Misshandlung

-        Wiederholten Einwirkungen- wertlos- macht alles falsch- ungeliebt- ungewollt- nur für Bedürfnisse anderer da

4.     Sexueller Missbrauch

-        Sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind, Macht gegenüber dem Kind ausspielen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse

 

In Kindertageseinrichtungen gibt es 3 verschiedene Personenkreise unter denen es zu einer Kindeswohlgefährdung kommen kann

1.     Kind <-> Kind

2.     Kind <-> Familie (Eltern, Geschwister, Großeltern, Onkel, Tante…)

3.     Kind <-> Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung

 

Was können Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sein?

-Sensibilisierung zur Erkennung von Anzeichen-

1. Anzeichen beim Kind

körperliche Ebene:

-        Nicht plausibel erklärbare Verletzungen z.B. Hämatome

-        Verletzungen an untypischen Lokalisationen z. B. Gesäß

-        Keine oder fehlende Vorsorgeuntersuchungen

-        Nicht altersgemäße oder ausreichende Ernährung

-        Mangelnde Körperhygiene

-        Mangelnde Zahnhygiene

-        Unbehandelte Entwicklungsverzögerungen

 

Sozial- emotionale Ebene:

-        Apathisches oder stark verängstigtes Verhalten

-        Aggressives Verhalten

-        Sexualisiertes Verhalten

-        Plötzlich verändertes Verhalten

-        Wiederkehrendes einnässen oder einkoten

Kognitive Ebene:

-        Aufmerksamkeitsstörungen

-        Konzentrationsstörungen

-        Sprachstörungen

 

2. Anzeichen bei Eltern

Krankheit:

-        Psychische Erkrankungen

-        Behinderungen

-        Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum

Erziehungs- und Elternverhalten:

-        Keine Betreuung und Aufsicht

-        Ungeeignete Betreuung und Aufsicht

-        Fehlende Freiräume

-        Körperliche Bestrafung

-        Seelische Bestrafung

-        Fehlender seelischer Schutz

-        Fehlende Zuneigung

-        Fehlende Anregungen (Spielzeug…)

 

3.                         Anzeichen im sozialen Umfeld

Lebensraum:

-        Unhygienische Wohnsituation

-        Unzureichende Wohnverhältnisse

Soziales Netzwerk:

-        Soziale Isolation der Familie

 

Gewichtige Anhaltspunkte

Anzeichen oder „gewichtige“ Anhaltspunkte sind konkrete beobachtbare Sachverhalte oder Informationen, die bei mehrfachem oder gehäuftem Auftreten Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung geben können. Dabei lässt sich Kindeswohlgefährdung nicht an einzelnen Anzeichen feststellen. Im Verdachtsfall bedarf es immer einer Würdigung der Gesamtsituation.

 

Beobachtung und Dokumentation

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sind bekanntgewordene Anzeichen ausführlich, schriftlich zu dokumentieren. Insbesondere für die Gefährdungseinschätzung, die im Rahmen des Schutzkonzeptes vorzunehmen ist, wird die Dokumentation für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung relevant.

 

Unser Bild vom Kind

Jedes Kind ist von Geburt an eine eigenständige Persönlichkeit, die es zu respektieren gilt. Es hat ein Recht, auf seine eigene, individuelle Art und Weise zu wachsen, zu lernen und zu gedeihen.

Durch forschen, experimentieren und im Austausch mit anderen Kindern, entdeckt und erkundet es die Welt.

Jedes Kind ist wertvoll und einzigartig. Es steht mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Es kann in unserer Einrichtung seine Persönlichkeit entfalten und weiteentwickeln. Das Kind spielt und lernt dabei mit allen Sinnen.

Es eignet sich Themen und Kompetenzen in Prozessen der Selbstbildung an, deren Tiefe und Schnelligkeit von Ihm selbst täglich bestimmt wird.

 

Unsere pädagogische Grundhaltung

Die o.g. Selbstbildungsprozesse des Kindes, werden von uns ErzieherInnen achtsam wahrgenommen, und aufmerksam beobachtet und begleitet.

Gemeinsam mit dem Kind erleben wir den Tag im Kindergarten als spannende Herausforderung, sich Kenntnisse über die Welt und das soziale Umfeld in dem wir täglich miteinander leben, anzueignen.

Wir stehen im ständigen Dialog mit dem Kind, dessen Fragen eine Antwort brauchen, und dessen Entdeckungen und Forschungsergebnisse Beachtung und Wertschätzung finden müssen.

So konstruieren wir die Bildungsprozesse gemeinsam, in der Interaktion mit dem Kind (Ko-Konstruktion). In dieser Lerngemeinschaft lösen wir gemeinsam Probleme, erforschen und diskutieren mit dem Kind über die Bedeutung von Dingen oder Erlebnissen.

Wir verstehen unseren Bildungsauftrag als sozialen Prozess, nehmen unsere Vorbildfunktion ernst, und reflektieren unser pädagogisches Verhalten in Supervision und Teamsitzungen.

 

Wir orientieren uns an den UN-Kinderrechten:

 

Die UN-Kinderrechte

 

·       Keine Benachteiligung von Kindern

·       Achtung des Privatlebens und der Würde der Kinder

·       Mitbestimmungsrecht und freie Meinungsäußerung

·       Das Recht auf Information

·       Das Recht auf Bildung und Ausbildung

·       Das Recht auf Spiel, Erholung und Freizeit

·       Das Recht auf besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht

·       Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung

·       Das Recht auf Gesundheit

·       Das Recht auf Geborgenheit, Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

·       Das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei einer Behinderung

 

Partizipation von Kindern

Wenn Kinder sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln sollen, brauchen Sie hierfür entsprechende Voraussetzungen. An 1. Stelle, steht dafür die Grundhaltung der ErzieherIn, die das Kind als einzigartige Persönlichkeit anerkennen und respektieren.

·       Kinder lernen freie Entscheidungen zu treffen

·       Ihren eigenen Standpunkt zu vertreten

·       Eigene Konfliktlösungen zu erarbeiten

·       Wünsche äußern und „NEIN“ sagen

·       Beschwerden nicht immer nur verbal à Aufgabe der ErzieherIn solche Auffälligkeiten zu deuten

 

Umsetzung:

1x wöchentlich finden in den Gruppen Kinderkonferenzen statt. Dies ist ein langer Prozess, bestimmte Umgangsformen müssen erst einmal eingeübt werden, z.B. dem anderen zuhören, den anderen ausreden lassen, die Anliegen ernst nehmen, gemeinsam nach Lösungen suchen.

Am Anfang wurde in einigen Konferenzen vom Kuchen backen geredet, mittlerweile haben viele Kinder gelernt Ihre Anliegen die sie beschäftigen vorzubringen, z.B. Stress mit Mama, hauen oder ärgern anderer Kinder usw.

Die Kinder werden angeregt auch über Sorgen und Nöte und was sie sonst noch beschäftigt zu sprechen.

-        Jedes Kind hat grundsätzlich das Recht sich über alles zu beschweren

-        Es ist auch davon auszugehen, dass Kinder nur selten verbal differenziert Beschwerden ausdrücken können, daher ist die Erzieherin gefordert feinfühlig die vielfältigen Ausdrucksformen von Kindern wahrzunehmen und zu interpretieren. Manchmal äußert sich dies bei Kindern auch durch Mimik und Gestik, hauen, spucken, beißen, usw.

-        Kinder sollen lernen sich zu beschweren und Abhilfe einzufordern, darin wollen wir sie im Team unterstützen

 

Kommunikations- und Beschwerdemanagement für Kinder

Beschwerdemanagement für Kinder, ist die Aufgabe von Erwachsenen, dass Ihnen zustehende Recht auf Beteiligung in der Praxis einzuräumen.

Beschwerde ist eine Form von Beteiligung, Beschwerden drücken Unzufriedenheit oder Unmut aus, sie äußern sich nicht immer nur direkt verbal, sondern auch in Form von Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und Anfragen. Beschwerden sind auch als Gelegenheit zu Entwicklung und Verbesserung zu sehen. Beteiligung scheut Konflikte nicht, sondern greift sie auf und sucht nach Lösungen, die alle mittragen können. Dazu benötigt man partizipatorische Rahmenbedingungen.

Man schafft Rahmenbedingungen z. B. in Kinderkonferenzen in denen Kinder Gefühlen und Konflikten Raum geben können. Die Möglichkeit der Beschwerde für Kinder erfordert hierbei von Fachkräften, Respekt gegenüber Empfindungen der Kinder und die Einsicht, dass es auch von Seiten Erwachsener Unvollkommenheiten und Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Nur auf dieser Grundlage können Kinder erfahren, dass sie Beschwerden angstfrei äußern können. Das ihnen Respekt und Wertschätzung entgegengebracht wird und sie bei Bedarf Hilfe erfahren.

Dieses Beschwerdemanagement soll Kinder stark machen, sich zu öffnen und zu äußern.

 

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern

Die Eltern deren Kinder wir betreuen wir betreuen:

·       Sind unsere Bildungs- und Erziehungspartner

·       Sie vertrauen uns Ihre Kinder an und erwarten- Betreuung, Erziehung, Bildung nach dem BEP

 

Zusammenarbeit mit Eltern bedeutet:

·       Hohe Wertschätzung des Familiensystems- auch bei Alleinerziehenden

·       Die Möglichkeit im Elternbeirat an der päd. Arbeit mitzuwirken

·       Ein Miteinander auf Augenhöhe

·       Gegenseitige Wertschätzung, trotz unterschiedlicher Einstellung

·       In der Auseinandersetzung einen Konsens finden, den alle Beteiligten mittragen können

·       Den Kindern vorleben, dass ein positives, entwicklungsförderndes Klima in unserer Einrichtung möglich ist

·       Unterschiedlichkeit ist kein Hindernis, sondern bedeutet positive Herausforderung

 

Kommunikations- und Beschwerdemanagement für Eltern

In einem Haus, in dem viele Menschen miteinander leben, kommt es zwangsläufig zu Missverständnissen und den daraus erfolgenden Konflikten.

 

Hierfür ist es WICHTIG:

·       Gut darauf vorbereitet zu sein

·       Sich offen allen Fragen und Beschwerden zu stellen

·       Offener Dialog

·       Transparente Beschwerdekultur

·       Gute Vertrauensbasis

·       Beteiligung und Transparenz um optimale Lösungen zu finden

·       Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung

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